RUF BAUSTOFFWERK HAUNDORF GMBH & CO. KG
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VERLEGEHINWEISE FÜR TERRASSENPLATTEN

Tragschicht
Grundbedingung für eine erfolgreiche Flächenbefestigung, ist eine ausreichend tragfähige Unterlage (Untergrund und Unterbau), auf welche die Tragschicht in der erforderlichen Dicke aus kornabgestuftem
Kies-Schottermaterial aufgebracht und mit einer geeigneten Rüttelplatte verdichtet wird. Dabei sollte an den Untergrund, den Unterbau und die Tragschicht die gleiche Ebenheitsanforderung gestellt werden, welche auch vom fertigen Plattenbelag gefordert wird.
Eine Plattenfläche erhält ihre Stabilität und Langlebigkeit in erster Linie durch den sorgfältigen Einbau der Materialien unterhalb der Decke. Jene Tragschicht hat die Aufgabe, die Lasten aufzunehmen und an den Unterbau weiterzuleiten.
Da Terrassenplatten nur in fussläufig belasteten Flächen Verwendung finden genügt eine Tragschichtdicke von ca. 150 - 200 mm. Die notwendige Aushubtiefe entspricht  bei 40 mm Plattendicke ca. 230 - 280 mm.
Schon beim Aushub muss ein Gefälle von mindestens 2,5 % eingeplant werden, damit das Wasser aus den Tragschichten entweichen kann.

 

Terrassenplatten können auch auf eine fertige Betonunterlage verlegt werden. Auch hier muss an das nötige Gefälle und eine Möglichkeit zur Abführung des Regenwassers gedacht werden. Es empfiehlt sich bei dieser Art der Verlegung die Verwendung von Plattenlagern .

Randeinfassung
Eine stabile Randeinfassung ist von großer Bedeutung, da diese dafür sorgt, dass die Plattenfläche richtig eingespannt wird und die Bettungs- und Fugenmaterialien nicht entweichen können.

 

Verlegebett
Das Verlegebett muss eine Dicke von 30-50 mm aufweisen. Als Bettungsmaterial sollten gebrochene Hartgesteine (Splitte) der Körnung
2-5 mm oder 1-3 mm verwendet werden. Die Bettungsschicht wird mit einer leichten Überhöhung ausgeführt so dass sich die Platten durch leichtes Abklopfen und Fixieren mit einem hellen Gummihammer in die passende Endhöhe bringen lassen. Ein Abrütteln der Platten darf nicht erfolgen!

Fugenausbildung
Plattenbeläge müssen normgemäß immer mit einer Fugenbreite von 3-5 mm verlegt werden. Die so erreichten Zwischenräume ermöglichen das Einsanden des Plattenbelags und verhindern dadurch den Kontakt der einzelnen Platten zueinander was eine Beschädigung der Plattenkanten  hervorrufen könnte. Zusätzlich dient die geforderte Mindestfugenbreite auch dem Ausgleichen der unvermeidbaren fertigungsseitigen Maßtoleranzen. Bei fugenloser Verlegung (=Pressfuge) könnten die Kanten schon bei der Verlegung beschädigt werden.


Fugenmaterial
Grundsätzlich sollten nur saubere, gewaschene Sande 0-2 mm oder feine Splitte 1-3 mm verwendet werden. Das Ausfugen hat den Sinn die Abstände zwischen den einzelnen Platten zu füllen und damit die gesamte Fläche zu verspannen.
Wichtig ist, dass die Fugen immer vollständig gefüllt sind und auch später bei der Nutzung zeitweilig nachgesandet werden. Das Fugenmaterial muss kornabgestuft zum Bettungsmaterial gewählt werden um ein Einrieseln in das Verlegebett zu verhindern.

 

Materialbedarf
Durch die fertigungstechnisch zulässigen und nicht vermeidbaren Maßtoleranzen bei Betonplatten können keine verbindlichen Verlegebreiten angegeben werden. Die vorgeschriebene Mindestfugenbreite dient zum Ausgleichen jener Toleranzen und muss deshalb bei der Errechnung einer Verlegebreite mit eingerechnet werden. Das Verlegemaß sollte immer durch das Auslegen von Musterplatten der jeweiligen Produkte mit normgerechter Fugenbreite auf der Baustelle bestimmt werden.

 

Verlegung
Grundsätzlich sollten bei der Verlegung immer Platten aus mehreren Paketen und Lagen entnommen werden um eine Vermischung der einzelnen Pakete und Lagen untereinander zu erreichen. Dies ist notwendig da alle Betonprodukte, bei der Herstellung, natürlichen und unvermeidbaren Farbschwankungen unterliegen.

 

Nicht Abrütteln
Terrassenplatten werden beim Verlegevorgang mit dem Gummihammer ausgerichtet und fixiert. Es sollte hierbei ein Hammer mit weißer Gummierung verwendet werden. Terrassenplatten dürfen keinesfalls abgerüttelt werden.

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