Maßangaben
Die Maßangaben der Preisliste und des Katalogs entsprechen . . .
. . . Rastermaßen (= Stein-Nennmaß + Fugenbreite).
Durch die fertigungstechnisch zulässigen und nicht vermeidbaren Maßtole-ranzen bei Betonpflaster können keine verbindlichen Verlegebreiten angegeben werden. Das exakte Verlegemaß muss nach ZTV
Pflaster immer durch vorheriges Auslegen von Steinreihen des gelieferten Produktes, mit normgerechter Fugenbreite, auf der Baustelle bestimmt werden.
Bestellung
Die Bestellung muss die vorgesehene Lieferadresse, den Empfänger, die Warenart und den Liefer-, bzw. Abholtermin enthalten. Die Befahrbarkeit der Baustelle durch Lastzüge mit einem Gesamtgewicht bis
zu 40 t und die Möglichkeit zur Entgegennahme der Ware, ggf. mittels Entladegeräten, werden vom Auftragnehmer vorausgesetzt. Paletten sind für den sicheren Transport nicht erforderlich. Eine
Lieferung der Ware auf Leihpaletten ist möglich - dies muss uns aber bei der Bestellung mitgeteilt werden. Geben Sie Ihre Bestellungen per Fax an uns weiter. So lassen sich Übermittlungsfehler
vermeiden. Das Risiko fehlerhafter Übermittlung von fernmündlich erteilten Bestellungen übernimmt generell der Besteller.
Vor der Entladung der Fahrzeuge auf der Baustelle ist von einem Beauftragten des Auftraggebers die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung nach Menge und Warenart, sowie Warenzustand zu prüfen. Selbstabholer
haben bei der Beladung im Werk die Übereinstimmung der Ladung mit der Bestellung bzw. Abholanweisung und dem Lieferschein zu prüfen. Bestehen Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der Qualität, darf mit
der Verarbeitung der Produkte nicht begonnen werden, bevor eine Klärung erfolgt ist.
Qualität
Unsere Betonprodukte werden nach neuestem technischen Stand gefertigt. Die Herstellung erfolgt entsprechend den akutellen Normen, welche die materialtechnischen Anforderungen von Betonpflastersteinen
und Plattenbelägen festlegt. Zudem unterliegen unsere Produkte einer ständigen Güteüberwachung, sowohl durch den Güteschutz des Landes Bayern für Beton- und Fertigteilwerke als auch durch unser
werkeigenes Labor. Fa. RUF ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert, Maßnahmen zur Qualitätskontrolle begleiten den gesamten Produktionsprozess.
Unsere Produkte tragen jetzt zudem das CE-Gütesiegel.
Beton und Farbe
Da Beton aus den Naturprodukten Kies oder Edelsplitten, Sand, Zement und Wasser besteht, ist auch seine Farbe natürlichen Schwankungen unterworfen. Wir fertigen auf höchstem Qualitätsniveau und
verwenden deshalb nur hochwertige Farbpigmente. Leichte Farbunterschiede innerhalb der einzelnen Steinformate, auch innerhalb einer Produktion sind fertigungsbedingt und nicht vermeidbar. Deshalb ist
es wichtig, dass beim Verlegevorgang immer Steine aus mehreren Paketen, reihen- und scheibenweise gemischt entnommen werden, um dadurch eine Vermischung der einzelnen Steinpakete untereinander zu
erreichen. Farbkonzentrationen werden vermieden und bei colorierten Produkten entsteht ein gleichmäßig durchmischtes Gesamtbild. Dies gilt generell für alle Pflastersorten und
Plattenbeläge. Farbschwankungen vermindern weder die Güte noch den Gebrauchswert der Fläche und können daher nicht als Mangel anerkannt werden. Des weiteren kann es auch zu Unterschieden
zwischen der gelieferten Ware und den Fotografien eines Prospektes oder der in einer Musterausstellung verlegten Steine kommen. Bei einem Foto spielen die Tageszeit zum Zeitpunkt der Aufnahme und
Schwankungen bei der Druckausgabe eine Rolle. Pflastersteine in Musterflächen und Musterständern zeigen durch UV-Einstrahlung und Verschmutzung schon Veränderungen zum Neuprodukt.
Ausblühungen
Bei Produkten aus Beton können unter bestimmten Bedingungen Ausblühungen auftreten. Diese sind technisch nicht vermeidbar. Kalkausblühungen entstehen durch die Bildung von Calciumcarbonat auf der
Steinoberfläche oder an den Steinseiten.
Es werden weder die Güteeigenschaften des Betons noch der Gebrauch der Fläche beeinträchtigt. Wir weisen darauf hin, dass Ausblühungen nicht zur Reklamation berechtigen und damit auch
Ersatzleistungen ausgeschlossen sind. Witterung, normale Verschmutzung und mechanische Beanspruchung des Pflasters führen zu optischen Veränderungen und Angleichungen auf der Ober-fläche, so dass
etwaige Erscheinungen mit fortschreitender Nutzungsdauer in den Hintergrund treten.
Haarrisse und Fertigungsporen
Haarrisse sind in der Regel mit bloßem Auge am trockenen Produkt nicht erkennbar und nur zu sehen, wenn eine zunächst nasse Oberfläche, fast abgetrocknet ist. Fertigungsporen sind ebenso wie
Haarrisse nicht vermeidbar und stellen Erscheinungen an der Oberfläche dar, die weder die Betongüte noch den Gebrauchswert beeinflussen, sofern ansonsten die normgemäßen Eigenschaften der Erzeugnisse
erfüllt sind.
Kantenabplatzungen
Pflastersteine, im Besonderen Betonpflaster ohne Fase, Terrassenplatten, Bordsteine und gleichartige Betonerzeugnisse, die zu engfugig und somit nicht nach dem technischen Regelwerk verlegt sind oder
deren Unterlage (Tragschichten und Untergrund) nicht ausreichend tragfähig ist, werden infolgedessen bereits beim Verlegevorgang Kantenbeanspruchungen ausgesetzt, die zu Kantenabplatzungen führen
können. Sie stellen keinen Mangel des Erzeugnisses dar, berechtigen nicht zur Reklamation und sind nach dem Einsanden der Fugen kaum sichtbar.
Betonpflaster mit gebrochenen Kanten
Beim Kollern von Betonpflaster kann Bruch in Höhe von ca. 3% der produzierten Menge entstehen. Gebrochene Steine können jedoch teilweise zum Einschneiden verwendet werden.
Winterdienst
Beton besitzt im jungen Alter noch nicht die volle Frost-Tausalz-Widerstandsfähigkeit. Deshalb muss Schnee- und Eisglätte, falls sie innerhalb der ersten drei Monate nach dem Einbau auftritt, mit
abstumpfenden Streumitteln beseitigt werden.
Auch generell wird für Betonpflasterbeläge empfohlen Streusalz nur in geringen Mengen einzusetzen, wenn möglich ganz darauf zu verzichten und auf moderne salzfreie Streumittel zurückzugreifen.
Reinigung
Bei der Reinigung einer Pflasterfläche kommt es auf die Art der Verschmutzung an. Verschmutzungen die durch Erdreich, Sand oder Staub hervorgerufen werden, lassen sich entweder im trockenen oder
nassen Zustand mit einer harten Bürste entfernen. Bei hartnäckigeren Verunreinigungen hat sich der Einsatz von Schmierseife bewährt.
Für grobe Verschmutzungen wie Fette oder Öle aber auch für starken Moosbewuchs, bietet der Baustofffachhandel eine Vielzahl an geeigneten Reinigungsmitteln. Bitte verwenden Sie nur Reinigungsmittel
welche für das jeweilige Produkt (z.B. Betonpflaster) geeignet sind. Testen Sie das Mittel zuerst an einer unauffälligen Stelle innerhalb ihrer Pflasterfläche. Für den erfolgreichen Einsatz und die
Verträglichkeit mit unseren Produkten können wir keine Garantie übernehmen.
Verpackung und Paletten
Als Verpackung für unsere Produkte verwenden wir überwiegend Umreifungsbänder aus Kunststoff oder Stahl. Unsere Pflasterprodukte werden nach m², aber nur in ganzen Lagen abgegeben. Paletten sind für
den sicheren Transport nicht erforderlich.
Ausgenommen sind wenige Produkte, bei denen aus technischen Gründen der Transport ohne Palette nicht möglich ist. Dies sind Country-Road 140/70 mm, Castelith 173/104 mm, Grün-Park 180/120 mm,
Quadratsteine 100/100 mm, HF-Randsteine 60/80/100 mm, SF-Anfangssteine und palettierte gerumpelte Ware. Auf speziellen Wunsch ist eine Lieferung auf Leihpaletten möglich. Jede Palette wird von uns in
Rechnung gestellt.
Bei für uns frachtfreier Rücklieferung (Bringschuld) an unser Lager Haundorf werden die Paletten, die sich in einem einwandfreien und wiederverwendbaren Zustand befinden, abzüglich einer
Leihgebühr, gutgeschrieben. Eine kostenlose Rückholung von Paletten durch uns kann grundsätzlich nicht erfolgen. Eine Gutschrift wird nur gewährt, wenn das für jeden Kunden geführte Palettenkonto
belastet ist. Die Rücknahme von Paletten kann nur innerhalb von 3 Monaten ab Warenbezug erfolgen.
Selbstverständlich nehmen wir unsere werkstypischen Verpackungen (Kunststoffband, Folie) zurück, wenn diese sauber, frei von Fremdstoffen und sortiert in unser Werk Haundorf angeliefert werden.
Rücklieferung
Die Rücklieferung von ausgelieferter Ware ist nur in vollständigen Paketen möglich und muß mit uns vorher abgesprochen werden. Die Pakete müssen originalverpackt, unbeschädigt und dürfen nicht
verschmutzt sein. Es erfolgt eine Gutschrift in Höhe des Rechnungsbetrags, abzüglich der Fracht und Rücknahmekosten von 25%.
Ladungssicherung
Fehlende Ladungssicherung, als auch Überladung von Fahrzeugen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Ladung ist deshalb vor jeder Fahrt ordnungsgemäß zu sichern und das Gesamtgewicht zu
kontrollieren. Unser Ladepersonal ist angewiesen, im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Ladungssicherung einem Fahrzeug die Ausfahrt von unserem Werksgelände zu verweigern.